Rechtliche Stellung der Baugruppe
Die Beteiligten sind ihre eigenen Bauherren. Das heißt sie sparen den Bauträger-Gewinn, tragen aber auch gleichzeitig die Bauherren-Verantwortung.
Vor Gründung der Gesellschaft wird festgelegt, wer welche Wohnung, in welcher Lage mit welcher Beteiligung an den Kosten erhält. Dies ist wichtig, damit eine sich ergänzende funktionsfähige Baugemeinschaft entstehen kann. Die vertragliche Festlegung der Eigentumsanteile erfolgt in der Teilungserklärung, die die Grundlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft bildet.
Eigenleistung
Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, insbesondere im Bereich Malerarbeiten, Fliesen, Bodenbeläge, Innentüren. Werden Eigenleistungen im Bereich des Innenausbaus ausgeführt, so sind für die betroffenen Bereiche separate Abnahmetermine erforderlich. Für selbst ausgeführte Arbeiten entfällt die Gewährleistung.
Gewährleistung
Die Bauleistungsaufträge mit den Firmen werden grundsätzlich mit einer Gewährleistung von 5 Jahren abgeschlossen. Für diesen Zeitraum werden etwaige Ansprüche der Bauherren durch die Hinterlegung von Geld oder eine Bankbürgschaft abgesichert.